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Ab wann darf man draufhauen?

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Autor: NetzBlogR | Datum: 17. Januar 2010 | Zeit: 16:38 | Klicks: 257

Twitter hat einen großen Nachteil: Wenn man komplexere Zusammenhänge erklären oder diskutieren will, stößt man durch die 140-Zeichen-Begrenzung schnell auf Probleme, um einen gepflegten Diskurs zu führen.

So ging’s mir gerade bei der Frage, ab wann man “draufhauen” sollte: Ausgelöst wurde die ganze Diskussion durch einen Tweet, der bei mir einen gewissen Urinstinkt hervorrief – ich veranstalte gerne mal Rechtsklamauk:

caschy Bin schockiert. Ein anderer Twitterer/Blogger MAHNT Blogger wegen falscher Verlinkung eines CreativeCommons-Bildes ab.

NewsShit Wer die Regeln nicht einhält, kriegt eben aufn Sack. Wenn einer Deinen Content klaut, biste auch kein Menschenfreund mehr :-)


Darauf meldete sich dann der nächste zu Wort, mit dem ich dann etwas präziser wurde:

casi sehe das auch so wie @caschy – es muss doch im bereich des möglichen sein, einen schüler auf sowas erst mal anzusprechen, oder?

NewsShit Wenn Dir ein Schüler drei Zähne ausschlägt – sprichst Du ihn dann auch erstmal darauf an? Etwas drastisch aber Recht bleibt Recht.

casi der vergleich ist natürlich quatsch…

NewsShit Klar ist der Vergleich Quatsch aber wo würdest Du die Grenze ziehen? Heute ein geklautes Bild, morgen eine Prügelei, übermorgen Mord?

casi das ist jetzt nicht dein ernst, oder??


Wie erklärt man jetzt mit 140 Zeichen, dass es mein voller Ernst ist und erklärt es auch noch verständlich? Zum Glück habe ich ja den/die Blog/in (Gleichstellungs-Gesetze gelten auch für mich), wo ich mich ausführlich äußern kann.

Zunächst will ich sagen, dass mir der genannte Fall nicht bekannt ist und ich mich deshalb auf mein pauschales Rechtsverständnis beziehe. Auch wenn ich vielleicht derbe Worte raushole, sind die nicht als Herabwürdigung bestimmter Personen zu verstehen.


Auch wenn der Vergleich hinkt – er ist anschaulich: Wer am Straßenverkehr teilnimmt und jemand schädigt, der kann dafür in Regress genommen werden. Das ist das gute Recht des Geschädigten und das sieht scheinbar jeder so.

Wir leben jetzt im Internetzeitalter, wo man – so die landläufige Meinung – niemand wehtun kann. Schon wird dort plötzlich ein ganz anderes Messwerkzeug angewendet. Und genau da rollen sich bei mir die Fußnägel hoch:


Im Internet darf nach Meinung vieler gebrandschatzt, geplündert und missbraucht werden. Eine nette eMail an den pösen Purchen soll scheinbar alles regeln. Mal ehrlich: Wenn ein “Mach’ das nicht nochmal!” helfen würde, gäbe es dann noch Seiten wie The Pirate Bay?

Ein Werk, das nicht – wie vom Ersteller gewünscht ist – verwendet wird, hinterlässt keinen sichtbaren finanziellen Schaden wie z.B. ein Autounfall. Es hat mit mangelndem Respekt und fehlendem Unrechtsbewusstsein zu tun. Das kann wehtun – wenn auch nur im Kopf.


Man sollte bei Google mal nach meinem neuesten Release suchen – die meisten Treffer sind illegale Downloads. Im Grunde könnte ich jedem eine Abmahnung schicken aber ich tue es nicht – weil man als Unmensch dasteht, wenn man seine Rechte wahrnimmt.

Man muss sich heutzutage schon dafür schämen, wenn man auf sein Recht pocht. In der Bloggerszene ist man inzwischen Schädiger statt Geschädigter. Einige blasen sich auf, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und verlangen auch noch Mitleid…


Mir ist Wurscht, ob der “Schüler” 12 oder 19 war – er hat sich an die Regeln zu halten. Das gilt im Internet und auch auf der Straße: Wenn ich jemand reinfahre, dann bitte keinen Schadenersatz verlangen! Einfach ‘ne Mail schreiben – ich mach’ das nie wieder…

NewsShit! stellt einige Themen überspitzt satirisch dar. Bitte erst nachdenken und dann kommentieren!

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2 Kommentare zu “Ab wann darf man draufhauen?”

  1. Name: soklo | Datum: 21. Januar 2010 | Zeit: 21:39

    und warum soll man den pöhsen Purschen keine deutliche Email schicken? Abmahnen kann man ja immer noch.
    Gar nichts tun und sich ärgern ist ja auch nicht gerade zielführend.

    NewsShit! Wer die Leistung von anderen nicht respektiert, hat keine Nettigkeit verdient.

  2. Name: Tante Jay | Datum: 22. Januar 2010 | Zeit: 10:53

    Abgesehen davon, dass die Worte “die Kirche im Dorf lassen” offenbar Fremdwörter für dich sind (Mord mit Urheberrechtsverletzung gleichzusetzen ist, freundlich gesagt, unzulässig), hab ich da CreativeCommons gesehen oder nicht?

    http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/

    D.h. wieso schickt man einem ne Abmahnung, der ein Bild verlinkt, dass unter CC freigegeben ist?

    Wäre interessant unter welcher CC das freigegeben wurde. Wenn auch nur die kleinste Lizenz (Namensnennung/keine Bearbeitung) gemeint ist, hätte die Verlinkung durchaus der CC-Lizenz folgen können und wäre eben KEINE Urheberrechtsverletzung.

    Und auch das Beispiel mit dem Schüler, der verprügelt hinkt sehr arg. Ein Schüler, der mir 3 Zähne ausschlägt, begeht Körperverletzung und das weiß der auch. Selbst ein nicht sozialisiertes Kind wird genau wissen, dass es nicht schlagen darf.

    Beim Urheberrecht ist das ganze nicht ganz so klar. Eben weil es so unglaublich viele verschiedene Lizenzen gibt. Und gerade Schüler blicken sowas nicht.

    Es ist eine Frage des Anstands, sich genau das bewusst zu machen, den Schüler mal kurz anzumailen und vielleicht auch zu schreiben: “Hey, moin, schön das dir mein Bild gefällt, nur: Mein Bild und ich möchte nicht dass du das verwendest. Kannst es kurzfristig rausnehmen?” gefolgt von einem kurzen Abriss der Rechtsfolgen, wenn er das nicht macht.

    Gleich die Abmahnkeule rauszuholen ist echt ein mieser Charakterzug. Um bei deinem Beispiel mit den ausgeschlagenen Zähnen zu bleiben: Das wäre so, als würde man den prügelnden Schüler nach vollbrachter Tat erschießen.

    NewsShit! Dann lässt er es in Zukunft aber mit Sicherheit sein und einige andere überlegen sich auch zweimal, ob sie jemand auf die Fresse hauen. Der Satz “Unwissenheit schützt nicht vor Strafe” ist Dir offenbar unbekannt. Wer sich im Internet bewegt (in diesem Fall: bloggt), sollte sich vorher mit der Rechtslage auseinandersetzen. “Falsche Verlinkung” heißt, dass die CC-Lizenz NICHT eingehalten wurde und schon wird das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

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